Seit dem 01. Oktober 2006 ist sie Gesetz:
Die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer.
Alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der Klassen C und D erforderlich ist sind seit dem 10.09.2009 bzw. 10.09.2008 verpflichtet alle 5 Jahre an einem Pflichtunterricht teilzunehmen.
Wir bieten unseren Kunden die Absolvierung des Unterrichts in gewohnt angenehmer Atmosphäre im Rahmen von fünf Unterrichtsmodulen zu je 7 Stunden an.